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Kosten für Vermessungsleistungen

Für hoheitliche Vermessungsleistungen sind Kosten nach der zur Zeit der Antragstellung gültigen Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) zu erheben. Diese sieht für Folgeleistungen Rabatte vor.

  • Beispiel für den Bauherren
    Achtung die Angaben sind nur für die angegeben Ausgangsgrößen gültig!
    Baugrundstück / Teilfläche: bis 1.000 m², Bodenwert: bis 50 €/m²,
    Gebäudewert: 50.001 € - 200.000 €
         
    Amtlicher Lageplan (VermGebKO Tst. 5.5.1):
     
    1.100,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
    Kontroll- inkl. Gebäudeeinmessung
    (VermGebKO Tst. 5.6.2 abzügl. 15% Ermäßigung):
     
    584,38 € zzgl. gesetzl. MwSt.
         
    Es entstehen weitere Kosten aus der Zuarbeit von Behörden!

Die Honorare für ingenieurgeodätische Leistungen werden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Oftmals bildet eine Zeitschätzung die Grundlage der Abrechnung.

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