Für hoheitliche Vermessungsleistungen
sind Kosten nach der zur Zeit der Antragstellung gültigen Vermessungsgebühren-
und Kostenordnung (VermGebKO)
zu erheben. Diese sieht für Folgeleistungen Rabatte vor.
Beispiel für den Bauherren
Achtung die Angaben sind nur für die angegeben Ausgangsgrößen
gültig!
Baugrundstück / Teilfläche: bis 1.000 m², Bodenwert:
bis 50 €/m²,
Gebäudewert: 50.001 € - 200.000 €
Es entstehen weitere Kosten aus der Zuarbeit
von Behörden!
Die Honorare für ingenieurgeodätische
Leistungen werden auf der Grundlage der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI)
ermittelt. Oftmals bildet eine Zeitschätzung die Grundlage
der Abrechnung.